Vereinsbestimmungen Lugerwasser

Fischereiverein Taufkirchen a.d .Pram

Reviergrenzen
Die Reviergrenze beginnt oberhalb der Prambrücke in Inding und endet bei der Pfudabachmündung in Leoprechting.
Im Überflutgerinne ist der 1. Abschnitt (Inding-Gumping) gesperrt ! Die Grenzen sind gekennzeichnet

Gültigkeit Lizenz
Der Fischfang darf vom 1. Jänner bis 31. Dezember von 0.00 bis 24.00 Uhr mit 2 Angeln am Stock vom Ufer aus ausgeübt werden.
Auf Raubfische darf nur mit 1 Rute geangelt werden.
Mit Köderfischen, Fischstücken oder –fetzen darf nur mit Einzelhaken auf Grund oder Pose geangelt werden.
Die Mindestgröße der Köderfische, -Fischstücke oder Fischfetzen muss 12 cm betragen.
Raubfischfang und Kunstköder ab 1.5. bis 31.12. erlaubt.

Fischtage
4 Tage pro Woche beschränkt.
Dazu muss vor Beginn des Angelns das Datum des jeweiligen Tages in die Liste eingetragen werden.
Jeder angefangene Fischtag, wenn auch nur kurzfristig ausgenützt, gilt als ganzer Fischtag. Die Woche beginnt mit Montag und endet am Sonntag. Das Angeln ohne Datumseintragung ist ein Bestimmungsverstoß und wird nach Beschluss der Vereinsleitung geahndet.

Fangbeschränkungen
Der Fang darf 6 Stück pro Fischtag nicht überschreiten, davon dürfen 3 St. Edelfische (d.s.Salmoniden, Karpfen, Hechte od. Zander) sein. (zB 2 Forellen u.1 Karpfen) .
Karpfen max. 2 St./Tag und max. 15 Stück/Jahr, wobei nur Fische mit einer Länge zwischen 40 cm und 60 cm entnommen werden dürfen.
Zander max. 1St. /Tag und max. 5 St./Jahr entnommen werden dürfen.
Hechte max. 1St. /Tag und max. 2 St./Jahr entnommen werden dürfen.
Die Hälterung von Fischen in geeigneten Setzkeschern ist gestattet, der Abtransport der Tiere hat aber in getöteten Zustand zu erfolgen.

Abweichende Brittelmaße
Regenbogen-u. Bachforelle, Saibling: 28 cm, Barben 45 cm, Hecht 75 cm, Zander 55cm

Allgemeine Bestimmumgen

  1. In der Fangliste sind alle entnommenen Fische sofort einzutragen. Die Fangliste ist nach Jahresende bei einem der Funktionäre des Vereins oder bei der Jahreshauptversammlung abzugeben.
  2. Das Fischen mit Legangeln, Netzen, Taubeln, Reusen (außer Krebsfang) usw. ist nicht gestattet. Das Mitangeln lassen von anderen Personen ist verboten. Das Verlassen des Angelgerätes wird als Legangel gewertet und ist daher nicht erlaubt.
  3. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenz-, Rucksack sowie die Fahrzeugkontrolle anstandslos zu gestatten.
  4. Für alle am Fischwasser angerichteten Schäden (z.B. bei Hochstand des Grases, Beschädigung von Zäunen usw.) haftet ausschließlich der Lizenznehmer. Das Befahren der Ufergrundstücke mit Fahrzeugen aller Art ist zu unterlassen. Verunreinigungen des Angelplatzes sind durch den betreffenden Angler wieder zu beseitigen.
  5. Im Übrigen gelten die Schonzeiten und Mindestmaße lt. OÖ. Fischbüchel.
  6. Die Ausübung der Fischerei hat unter Beachtung der Waidgerechtigkeit zu erfolgen.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich durch den Kartenerwerb zur Einhaltung der oben angeführten Bestimmungen. Verstöße werden über Beschluss der Vereinsleitung geahndet (z.B. Kartenentzug).

FV Taufkirchen/Pram

Jechtenham 4
4775 Taufkirchen an der Pram

Straif Norbert, Obmann

Links